Transparente Politik, my ass
Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude (der Tempel aus der Tagesschau, mit der Kuppel drauf). Als Besucher darf man den Abgeordneten zwar beim Plenum zusehen, aber einfach so hereinspazieren und frei herumlaufen darf nicht jeder - dazu bräuchte man einen Zugangsausweis.
Naheliegenderweise ist so ein Ausweis natürlich eine tolle Sache für Lobbyisten - können sie sich doch damit jederzeit und ohne großes Aufsehen mit den Abgeordneten treffen um ihnen diverse Dinge einzuflüstern.
Klingt das jetzt irgendwie nicht so richtig demokratisch und transparent?
Es ist übrigens eine stolze Zahl von so an die 1000 Lobbyisten, welche sich dort herumtreiben - zum Vergleich: es gibt derzeit 630 Abgeordnete.
Ermöglicht haben dies die Geschäftsführer der Parteien - zu 90% die, der Regierungskoalition.
Da will man dann vielleicht doch mal wissen, wer denn da alles so täglich ein- und ausgeht, bei unseren lieben Volksvertretern, oder?
Also,
Also,
- 1000 Zugangsausweise für den Bundestag wurden an Lobbyisten vergeben.
- Als nur Grüne und Linke die Namen auf Anfrage nennen, verklagt abgeordnetenwatch.de den Bundestag auf Herausgabe der Lobbyistenliste.
- Abgeordnetenwatch bekommt vor Gericht Recht.
Finger weg von der Y-Achse!
Der unbedarfte Leser - und ich befürchte, dass sind nicht wenige - merkt beim morgendlichen Blick in die Zeitung sicherlich gar nicht, dass dieses Schaubild unten abgeschnitten ist.
Schnell noch den Kaffee austrinken, kurz zum Wetterbericht und dann ab.
Mittags in der Kantine oder abends am Stammtisch dann:
"Jetzt isch scho bald jeder Dritte en Ausländer. Ich habs heut morge in de Zeitung gsehe!"
Dabei sieht die Realität ganz anders aus, wenn man die Zahlen richtig darstellt - und nicht etwa willkürlich 100.000 Deutsche wegschneidet:
Jeder, der beruflich mit Diagrammen zu tun hat, weiß, dass eine abgeschnittene Darstellung unsachlich ist. An der Y-Achse spielt man aus guten Gründen nicht herum.
Alles andere nennt sich schlichtweg Manipulation.
Also, warum?
Warum publiziert das Statistische Landesamt so was?
Warum druckt die Zeitung so was kommentarlos ab?
Sind die alle inkompetent, einfach zu doof oder machen die das absichtlich?
Kanada wird zum Polizeistaat
und beschließt eine Erweiterung der Antiterror-Ermächtigungsgesetze
Bitte stabil hinsetzen und tief durchatmen - jetzt kommen ein paar der heftigsten Punkte:
- Ministerien dürfen Personen, die sie des Terrorismus verdächtig halten, auf No-Fly-Listen stellen
- Die Listen sind geheim
- Betroffene können nur in einem aufwendigen Verfahren die Löschung von der Liste beantragen
- Dann müssen sie beweisen, dass sie kein Risiko darstellen und dass die Einschätzung des Ministeriums unbegründet war
- Das Ministerium, bzw. die Regierung darf ihre Gegenbeweise geheim vortragen - weder der Beschuldigte noch sein Anwalt bekommen die Chance die angeblichen Beweise zu sehen und zu widerlegen
- Das Ministerium, bzw. die Regierung darf auch Beweise vorlegen, welche "eigentlich unzulässig" sind (ich nehme an, das betrifft z.B. erzwungene Geständnisse oder Beweismittel, welche bei einer heimlich durchgeführten Durchsuchung "gefunden" wurden)
- Äußerungen, welche als Unterstützung von "Terrorismus im Allgemeinen" ausgelegt werden können, werden mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft - selbst wenn diese im rein privaten Rahmen geäußert wurden.
- Jeder, der in irgendeiner Weise mit an der Äußerung beteiligt ist, wird nach dem Prinzip der Störerhaftung ebenfalls bestraft (also z.B. Verleger, Forenbetreiber, Blogger, ...)
- Bislang durften Personen festgenommen werden, von denen angenommen wurde, dass sie sich an terroristischen Aktionen beteiligen werden - jetzt reicht bereits, dass sie sich an terroristischen Aktionen beteiligen könnten
- Hiergegen kann Berufung eingelegt werden, aber die Regierung darf sich das zuständige Gericht aussuchen
- Der Geheimdienst CSIS (Canadian Security Intelligence Service) soll künftig nicht nur passiv Daten sammeln sondern auch aktiv werden. Weltweit.
- Der CSIS darf nicht töten, niemanden verletzen oder die Justiz behindern - allerdings kann er sich eine richterliche Genehmigung einholen, wenn es ihm doch danach ist.
Trotz intensiver Proteste werden Bürgerrechte weiter eingeschränkt. [...] Die Zustimmung des Oberhauses gilt als sicher, die königliche Zustimmung durch den Generalgouverneur als Formalakt.Das wundert nicht. Wann hat Bürgerwille zuletzt irgendwo irgendwann irgendetwas verhindert? :-(
Na also, geht doch!
Die Krankenkasse schreibt:
Und anbei waren die Versicherungsnachweise für das erste Quartal.
Schöner wäre es allerdings gewesen, wenn dazu nicht erst ein dezenter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesversicherungsamt nötig gewesen wäre:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort vom 17.12.2014 auf mein Schreiben vom Vortag.
Allerdings hatte ich keine Werbebroschüre zur eGK angefragt, sondern einen konkreten Antrag gestellt.
Einen konkreten Antrag, welcher sich bewilligen oder ablehnen ließ. In Ihrem Schreiben sind Sie leider mit keiner Silbe darauf eingegangen.
Daher sehe ich mich genötigt mein Anliegen heute zu wiederholen – ich beantrage hiermit Ausstellung und rechtzeitige Zustellung
Damit ist das Thema elektronische Gesundheitskarte für mich vorerst erledigt. Jetzt bin ich gespannt auf den ersten Arztbesuch.
Wer ebenfalls Probleme mit seiner Kasse hat, eine Ersatzbescheinigung zu erhalten, und mein Schreiben als Vorlage nehmen möchte, soll dies gerne tun - aber bitte nur dann mit dem Bundesversicherungsamt drohen, wenn man das dann gegebenenfalls auch wirklich durchzieht.
Und wer sich noch etwas über die eGK informieren möchte, findet einen guten Artikel zu den technischen Hintergründen hier: Grundlagen der elektronischen Gesundheitskarte
- eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) zum Besuch meines Hausarztes und meiner behandelnden Fachärzte bzw.
- für den Besuch meines Zahnarztes eines Formulars „aus dem die Versichertendaten hervorgehen“ gem. Punkt 3.1 des Anhangs zur Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen der GKV und der KZBV vom 14.08.2014 (http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf).
- Ich ein erneutes Nicht-Beantworten meines Anliegens als Ablehnung auffassen werde.
- Ich ausdrücklich nicht die Zustellung einer eGK ohne Bild wünsche.
- Sie dazu verpflichtet sind, auf Verlangen einen alternativen Versicherungsnachweis auszuhändigen.
- Ich mich an das Bundesversicherungsamt wenden werde, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen wollen.
- Ich diesen Schriftwechsel auf meinem Blog (http://cypax.net/blog/?tag=eGK) veröffentliche, da angesichts von – wie Sie selbst schrieben – noch 2% der Versicherten (also immerhin etwa 1,4 Millionen Personen) ohne eGK eine gewisses allgemeines Interesse anzunehmen ist. Die Veröffentlichung erfolgt natürlich anonymisiert. Namen von Sachbearbeitern werden nicht genannt. Auch habe ich darauf verzichtet die [Name der Krankenkasse] namentlich zu nennen. Sofern sich die [Name der Krankenkasse] in dieser Angelegenheit an geltendes Recht hält, sehe ich an Letzterem keinen Änderungsbedarf.